Rechtliche Rahmenbedingungen geklärt – Jetzt kann eine rasche Umsetzung in Wien folgen!

Konstruktive Zusammenarbeit statt Polit-Hickhack

Diese Woche wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene im Ministerrat geschaffen, 1450 als telemedizinische Erstanlaufstelle im Krankheitsfall zu etablieren. Bereits im November wurde auf Initiative der Wiener Volkspartei im Gemeinderat ein Beschlussantrag zur Reform der Gesundheitshotline 1450 einstimmig angenommen.

Die Änderungen im Detail

Mit der Anbindung von 1450 an ELGA kann der Zuweiser bei 1450 die Berechtigung vom Anrufer erhalten, auf seine Krankenakte zuzugreifen und er kann ihn auch einem niedergelassenen Arzt zuweisen. Damit ist ein Schritt zur Reform des Wiener Gesundheitssystems und zur Entlastung der Wiener Ambulanzen gesetzt.

Entlastungen der Spitalsambulanzen

Um Patientinnen und Patienten darüber hinaus auch zu motivieren, nicht automatisch eine überfüllte Spitalsambulanz zu besuchen, sondern über 1450 eine Erstberatung durchzuführen und gegebenenfalls einen niedergelassenen Arzt zu besuchen, braucht es zusätzliche Anreize. Beispielsweise kann dies auch durch den Wegfall der Rezeptgebühr bei der Einhaltung der von 1450 vorgeschlagenen Gesundheitswege passieren – dazu braucht es aber nun auch noch eine weitere Initiative des Bundesgesetzgebers.

 

Vor allem im Gesundheitsbereich ist es wesentlich, dass über Parteigrenzen hinweg zusammengearbeitet wird. Die Herausforderungen im Gesundheitsbereich werden wir nur gemeinsam bewältigen können.

Jetzt muss alles darangesetzt werden, schnellstmöglich in die operative Umsetzung auf Landesebene zu kommen. Als Wiener Volkspartei werden wir diese Vorhaben mit all unserer Kraft unterstützen.