Lohn statt Taschengeld
Damit wir alle Menschen, auch diejenigen mit Behinderung, bestmöglich in die Gesellschaft sowie das Arbeitsleben integrieren und ihnen dadurch ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen können, braucht es Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung sowie eine eigene Sozialversicherung. Ihre geleistete Arbeit muss wertgeschätzt werden. Daher haben wir hohe finanzielle Ressourcen in ihre Arbeitskonditionen investiert.
Und auch in der nächsten Legislaturperiode werden wir weiterhin alles dafür tun, um die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Menschen mit Behinderung erst mit 25 Jahren
Früher wurde die Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderung bereits im Jugendalter festgestellt, was dazu führte, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Leistungen des AMS haben. Die Betroffenen werden nun bis zum Alter von 25 Jahren vom AMS betreut, vorgemerkt und können Schulungen in Anspruch nehmen. Auch eine Unterstützung des Sozialministeriumservice (SMS) und der Länder bei der Suche nach offenen Stellen und der Abklärung besonderer Bedarfslagen ist vorgesehen. Sofern sie ihre Anwartschaft aufgrund einer Beschäftigung nachweisen können, werden Betroffene auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Regelung trat mit 1. Jänner 2024 in Kraft.