Wir müssen Maßnahmen setzen, um Frauen – insbesondere bei der Bildungs- und Berufswahl – weiterhin zu unterstützen. Es ist wichtig, Frauen und Mädchen in jeder Lebensphase zu fördern und zu ermutigen, vielfältige Berufsbilder darzustellen und somit die Wahlfreiheit zu unterstreichen und zur Einkommensgerechtigkeit beizutragen. So stellen wir sicher, dass Frauen auch im Alter finanziell unabhängig sind.
Deshalb braucht es bis 2030:
- Moderne Rollenbilder sichtbar machen und Initiativen ausbauen, die darauf abzielen, mehr Frauen in die MINT-Branche zu bringen
- Ausbau der Finanzbildung durch Schaffung von mehr Angebot, insbesondere für Frauen
- Weitere Erhöhung der Chancen für Frauen im ländlichen Raum
- Stärkung von Frauen in Führungspositionen durch Sichtbarmachung von Vorbildern
Für Euch umgesetzt:
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Historisch hohes Frauenbudget:
Erhöhung auf 33,6 Millionen Euro im Jähr 2024 und damit die fünfte Erhöhung in Folge
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Errichtung eines Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen
Der 2022 unter dem Namen „LEA – Let’s empower Austria“ gegründete Fonds ist eine zentrale, österreichweite Anlaufstelle, um Frauen und Mädchen in allen Lebensbereichen zu stärken. Damit werden Maßnahmen gesetzt, um geschlechtsspezifische Rollenbilder von Frauen und Mädchen – insbesondere bei der Bildungs- und Berufswahl – zu hinterfragen und aufzubrechen.
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Freiwilliger Grundwehrdienst für Frauen
Bisher konnten Frauen nur direkt in eine Kaderlaufbahn (Offizier, Unteroffizier) einsteigen, samt separater Eignungsprüfung. Jetzt wird eine Orientierungsphase ähnlich dem Grundwehrdienst vorgelagert. Damit bieten wir jungen Frauen die gleiche Möglichkeit wie Männern, sich beim Bundesheer einzufinden.
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Hebammenbetreuung künftig auch bei Fehlgeburten
Künftig erhalten auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Hebammenhilfe. Die tragische Erfahrung einer Fehlgeburt reißt Betroffenen den Boden unter den Füßen weg, weshalb es umso wichtiger ist, Menschen in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen
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Sonderwochengeld
Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger wurden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wurde nun geändert. Der Anspruch auf Sonderwochengeld besteht auch rückwirkend, sofern das Beschäftigungsverbot ab 1. September 2022 eingetreten ist. Das Sonderwochengeld gebührt im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes.