Leistung

Dass sich Leistung lohnen muss, ist keine leere Floskel, sondern ein entscheidendes Erfolgsprinzip unseres Landes.
Wer arbeitet, soll durch spürbare Entlastung mehr Einkommen und damit mehr Handlungsspielräume haben, als bisher.

Deshalb braucht es bis 2030:

  • Leistungsreform des Steuersystems
  • Senkung des Eingangssteuersatzes von 20 Prozent auf 15 Prozent
  • Entfall des Steuersatzes von 48 Prozent
  • Einführung eines jährlichen steuerlichen Vollzeitbonus in Höhe von 1.000 Euro für all jene, die Vollzeit arbeiten
  • Entlastung bei Überstunden mit dem Ziel, alle Überstunden zur Gänze steuerfrei zu machen
  • Keine Pensionsversicherungsbeiträge für das Arbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter
  • Eine Leistungsreform des Abgabensystems
  • Implementierung eines Lohnnebenkosten-Senkungspfades bis 2030 um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr
  • Degressives, zeitabhängiges Arbeitslosengeld mit einem Absinken der Ersatzrate von 55 auf unter 50 Prozent
  • Geringfügige Beschäftigung zum Arbeitslosengeld streichen, damit jeder, der arbeiten kann, auch einer vollwertigen Arbeit nachgeht
  • Neuregelung der Bildungskarenz, damit Bildung im Vordergrund steht und nicht die Karenz
  • Erhöhung der Zulagen für Arbeit unter erschwerten Bedingungen (z. B. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste, Rufbereitschaft, Gefahren)
  • Anpassung der Schwerarbeitsregelung – Adaptionen, sodass formale Probleme beseitigt werden

Sozialstaat

Unser Sozialstaat soll jene unterstützen, die es notwendig haben, aber nicht von jenen ausgenutzt werden, die es sich auf Kosten der Allgemeinheit im Sozialsystem bequem gemacht haben.

Deshalb braucht es bis 2030:

  • Eine Sozialleistungsreform
  • Volle Sozialleistungen erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Österreich (nach dem Vorbild Dänemarks)
  • Ausschließlich Sachleistungen und zweckgebundene Sachleistungsgutscheine statt Geldleistungen
  • Gemeinnützige Arbeit für alle, die Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind – im Gegenzug eine erleichterte Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte
  • Abbau von Bürokratie bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, um die besten Köpfe nach Österreich zu holen
  • Entfall der Nostrifizierung für Länder und Universitäten, die unseren Standards entsprechen
  • Schaffung einer Dachmarke zu Koordinierung und Monitoring der österreichischen Aktivitäten im Fachkräfte-Scouting

Eigentum

2030 muss es mehr Österreicherinnen und Österreichern, vor allem jungen Menschen, möglich sein, Eigentum zu erwerben – gerade dann, wenn sie dafür hart arbeiten. Daher wollen wir die Eigentumsquote von 48 Prozent auf 60 Prozent heben.

Deshalb braucht es bis 2030:

  • Einführung eines staatlich besicherten Wohnbaukredits auf das erste Eigenheim
  • Abschaffung aller Gebühren und Steuern auf das erste Eigenheim, gedeckelt mit 1.000.000 Euro Gesamtkosten
  • Schaffung eines Modells für eine echte Kaufmiete
  • Einführung eines Zinsabsetzbetrages für Wohnbaukredite
  • Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung
  • Ausbau der finanziellen Unterstützung bei Althaussanierungen

Für Euch umgesetzt:

Die kalte Progression wurde mit 1. Jänner 2023 abgeschafft. Durch diesen historischen Schritt sparen sich die Österreicherinnen und Österreicher bis 2026 rund 20 Milliarden Euro. Im Zuge dessen wurde der monatliche Freibetrag für Überstunden von höchstens 86 Euro auf 120 Euro – befristet für 2024 und 2025 sogar auf 200 Euro – angehoben. Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde ebenfalls von 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben.

Mit der Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent und der dritten Einkommensteuerstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent werden die arbeitenden Menschen um bis zu 4,3 Milliarden Euro entlastet.
Der Mietpreisdeckel sieht als Entlastung für die Mieterinnen und Mieter in den Jahren 2024, 2025 und 2026 vor, dass die Erhöhungen bei den Kategorie- und Richtwertmieten sowie beim Grundentgelt und dem Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag im gemeinnützigen Bereich mit 5% begrenzt sind. Das betrifft ungefähr 1.250.000 Mietwohnungen mit Richtwert- und Kategoriemieten sowie Genossenschaftswohnungen im gemeinnützigen Bereich und damit rund 2,5 Millionen Mieterinnen und Mieter in Österreich.
Damit leistbares Wohnen und der Traum vom Eigenheim wieder Realität werden, haben wir die Wohnbauoffensive ins Leben gerufen. Mit einer Milliarde Euro wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, Sanierungen vorangetrieben und die Bauwirtschaft/der Bausektor unterstützt. Dadurch können in den kommenden Jahren 20.000 Wohnungen realisiert und 5000 Wohnungen saniert werden. Das bedeutet neu geschaffenen Wohnraum für ca. 44.000 Menschen. Außerdem unterstützen wir die Bundesländer dabei, dass sie niedrig verzinste Förderdarlehen (mit einem Maximalzinssatz von 1,5 Prozent und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme) an Familien vergeben können.

Gleichzeitig werden für zwei Jahre Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren bis zu einem Freibetrag von 500.000 Euro abgeschafft. Mit dem Handwerkerbonus stehen zusätzlich 300 Millionen Euro für die Förderperioden 2024 und 2025 zur Verfügung. Gefördert werden Handwerksleistungen zur Wohnraumsanierung und Hausbau, rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025, mit einem Förderhöchstbetrag von 2.000 Euro pro Wohneinheit im Jahr 2024 und 1.500 Euro im Jahr 2025

Im Zuge der Abschaffung der kalten Progression haben wir weitere Erleichterungen für Familien umgesetzt. So wurde der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, von 550 Euro auf 700 auf 2.000 Euro verdoppelt.

Von der Studien- und Schülerbeihilfe, über das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus, bis zur Familienbeihilfe wurden die Familien- und Sozialleistungen valorisiert und sie werden somit jährlich an die Inflation angepasst. Dabei wird ein Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Familien zu entlasten.

Im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression, wurde der monatliche Freibetrag für Überstunden von höchstens 86 Euro auf
120 Euro angehoben. Bis Ende 2025 wird überdies der monatliche Freibetrag für die ersten 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. Zudem haben wir für Pensionistinnen und Pensionisten eine Beitragsbefreiung für das Arbeiten nach dem Regelpensionsalter umgesetzt. So entfallen künftig die Pensionsversicherungsbeiträge des Dienstnehmers bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Das entspricht einer Entlastung von rund 1.200 Euro pro Jahr.

Mit dem Home-Office-Paket wurde eine weitere Maßnahme umgesetzt, die den Folgen der Corona-Pandemie entgegengewirkt hat. Damit wurden Pauschalzahlungen für Arbeitsmittel bis 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese Regelung wurde im Zuge der Abschaffung der kalten Progression unbefristet verlängert.