Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, muss auch im Alter von der Pension leben können.
Deshalb braucht es bis 2030:
- Stärkung der zweiten Säule im Rahmen der Kollektivverträge (betriebliche Vorsorge)
- Ausbau und Stärkung der dritten Säule (private Vorsorge)
- weiterhin die Garantie des staatlichen Pensionssystems
Für Euch umgesetzt:
Für die zielgerichtete Unterstützung der Pensionistinnen und Pensionisten gab es 2023 eine Pensionserhöhung von 5,8 Prozent. Dazu kamen eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage und eine Einmalzahlung im März. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro betrug die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz stieg von 1.030 auf 1.110 Euro pro Monat. Das entspricht einer Erhöhung von 7,8 Prozent. Zuzüglich der Direktzahlung ergibt sich eine Erhöhung von über zehn Prozent.
Dieses Jahr erhalten Pensionistinnen und Pensionisten, entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor, eine volle Abgeltung der aktuellen Inflation, die sich 2024 auf 9,7 Prozent beläuft. Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag) werden die Pensionen um 9,7 Prozent erhöht. Die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 führt so zu einer nachhaltigen Steigerung des Einkommens.
Für Pensionsantritte in den Jahren 2023 und 2024 wurde die gestaffelte Anpassung, auch Aliquotierung genannt, aufgrund der hohen Inflationsraten ausgesetzt. Wer vergangenes Jahr in Pension gegangen ist oder in diesem Jahr in Pension geht, wird damit schon im darauffolgenden Jahr die volle Inflationsabgeltung erhalten.
Im Zuge des Leistungspakets entfallen künftig die Pensionsversicherungsbeiträge des Dienstnehmers bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Das entspricht einer Entlastung von rund 1.200 Euro pro Jahr. Der jährliche Bonus für Erwerbstätige, die trotz Erreichens des Regelpensionsalters weiterarbeiten, wird zudem von 4,2 auf 5,1 Prozent angehoben. Weiters wird es künftig bessere Informationen vor dem Pensionsantritt und eine flexiblere Altersteilzeit geben.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wurden im März und April 2022 Mindestpensionistinnen und -pensionisten mit je 150 Euro unterstützt. Diesem Paket folgten noch im September 2022 weitere Einmalzahlungen. Bis 960 Euro wurden 14,2 Prozent des Gesamtpensionseinkommens ausbezahlt (mit zunehmendem Pensionseinkommen entsprechend eingeschliffen).