Die Voraussetzung für ein chancengerechtes und selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Daher werden wir unseren Weg im Bereich des Gewaltschutzes fortsetzen und weiter in den Ausbau des Opferschutzes und der Täterarbeit investieren. Jede Frau und jedes Mädchen soll wissen, dass sie bei Betroffenheit von Gewalt nicht alleine ist und auf ein gut ausgebautes, niederschwelliges Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten zurückgreifen kann.
Deshalb braucht es bis 2030:
- Weiterführung des Ausbaus der Maßnahmen für Gewaltschutz und konsequente Verfolgung und Bestrafung der Täter
- Fortsetzung des Kampfes gegen ehrkulturelle Gewalt
- Weiteren Ausbau des Schutzes im Internet
Für Euch umgesetzt:
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Gesetzliche Verankerung der Förderung von Gewaltambulanzen
Gewaltambulanzen sollen weiter gefördert und ausgebaut werden. Bei Gewaltverbrechen spielen Gewaltambulanzen eine zentrale Rolle indem sie Personen, die von Gewalt betroffen sind, gerichtsmedizinisch untersuchen. Dabei werden Verletzungen und Spuren dokumentiert, sodass sie in Verfahren als Beweismittel verwertbar sind.
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Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen für Frauen
Der Kampf gegen Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – jedes Mädchen und jede Frau soll ein gewaltfreies Leben führen können. Deshalb stellen wir mehr Geld für Schutz- und Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung. Konkret werden den Bundesländern 12 Millionen Euro bis 2027 für den Ausbau dieser Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
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Erhöhung des Budgets für Gewaltschutz
Mit einer erneuten Erhöhung 2024 auf insgesamt auf 33,6 Millionen Euro, hat sich das Budget für Frauen seit Beginn der Legislaturperiode mehr als verdreifacht. Ein Großteil des Geldes fließt in die Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie in den Bereich Gewaltschutz. Als Volkspartei ist es unser erklärtes Ziel, dass jede Frau in Österreich in Sicherheit leben kann und im Fall von Gewaltbetroffenheit nicht alleine gelassen wird.
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Kinderschutz-Paket
Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts wollen wir den Schutz unserer Kinder vor Gewalt und sexuellen Übergriffen verstärken.
Neben der verpflichtenden Umsetzung von Kinderschutzkonzepten an Schulen wurden auch höhere Strafdrohungen im Sexualstrafrecht umgesetzt. Durch die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes von verurteilten Sexualstraftätern wird der Schutz unserer Kinder zusätzlich sichergestellt.